EU KI-Hinweis (AI Notice)

Gültig ab: 1. August 2025
Zuletzt aktualisiert: 1. November 2025

Der EU AI Act und was er für unsere Dienste bedeutet

Bei BUBU Studio („wir“, „uns“, „unser“) setzen wir ein KI-Modell ein, um kreative Inhalte – insbesondere Liedtexte und musikalische Konzepte – zu generieren. Wir sind kein KI-Anbieter im Sinne des EU AI Act, sondern Anwender/Deployer einer KI-Lösung.

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) schafft einen EU-weiten Rechtsrahmen für KI mit Zielen wie Sicherheit, Transparenz, Fairness, Nachvollziehbarkeit und Verantwortung. Dieser Hinweis erklärt, wie wir diese Anforderungen erfüllen.

I. Unser Umgang mit KI und rechtliche Einordnung

Wir verwenden ein selbst gehostetes KI-Modell (LLM) ausschließlich zu kreativen Zwecken (Lied-/Textideen).

II. Technische und organisatorische Maßnahmen

Unsere Infrastruktur erfüllt hohe Sicherheitsstandards und wird in Deutschland betrieben.

Für die Prozessautomatisierung nutzen wir n8n als Dienstleister. n8n dient ausschließlich als Workflow-Tool und führt keine KI-basierte Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten durch.

III. Risikoeinstufung nach EU AI Act

Unsere Nutzung fällt in die Kategorien minimales bzw. begrenztes Risiko, da:

IV. Transparenz für Nutzer:innen

Wir weisen darauf hin, dass Inhalte (z. B. Liedtexte, Melodieideen) ganz oder teilweise KI-generiert sein können. Eingaben werden ausschließlich zur Erstellung des kreativen Ergebnisses verwendet.

V. Keine KI-basierte Entscheidungsfindung

Die Ergebnisse dienen der kreativen Unterstützung und Inspiration.

VI. Unsere Maßnahmen für Rechtskonformität

VII. Was bedeutet das für Nutzer:innen?

VIII. Kontakt

Fragen zum Einsatz von KI oder zur Compliance bei BUBU Studio richten Sie bitte an:

E-Mail: contact(at)intercompliance.net
Website: www.bubu-studio.com